Lizenzbedingungen

HARRY STAHL Software

Bedingungen für die Überlassung von Softwareprodukten

HINWEIS: Dieser Text wird bei der Installation eines der Software-Produkte von Harry Stahl Software mit auf Ihre Festplatte kopiert, Sie können ihn dann unter "Start, Programme, <Programmgruppenname>, Lizenzbedingungen" öffnen und ausdrucken.

Auf dem MAC stehen diese Texte i.d.R. über das Menü "Hilfe" zur Verfügung.

Sie müssen den Text lesen und akzeptieren, bevor Sie mit der Installation des Programms fortfahren. Bei einigen Programmen ist z.T. ist auch eine Installation möglich, ohne diese Bedingungen akzeptiert zu haben, hier erklären Sie sich insofern schon direkt vor Erwerb der Software bereit, diese Bedingungen zu akzeptieren.
In diesen Fällen wird bei allen Direktkäufen auf die Einsichtnahme dieser Bedingungen hingewiesen.

1. GEGENSTAND

Harry Stahl, im folgenden H.S. genannt, gewährt dem Benutzer im Rahmen der folgenden Vertragsbestimmungen ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des (der) in der Registrierungsrechnung aufgeführten Programms (Programme).


2. GEWÄHRLEISTUNG

2.1 Der Benutzer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von bestellten Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers, sind bei H.S. innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.

2.2 Wird eine sog. Vollversion im Handel erworben, richten sich alle Ansprüche der unter 2.1 genannten Art gegen den Verkäufer des Programms.

2.3 Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Benutzer gerügt werden.

2.4 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

2.5 Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls gilt folgendes:

Nach Wahl von H.S. werden evtl. Mängel durch kostenfreie Nachbesserung beseitigt oder H.S. stellt eine Ersatzlieferung zur Verfügung. Kommt eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung nicht in Betracht, gilt für den Fall eines Rücktritts folgendes: Sie geben an H.S. die Originalkopie der Software und der Dokumentation mit einem Nachweis des Kaufs auf Erstattung des von Ihnen bezahlten Betrags zurück, jeweils vorausgesetzt, daß Sie evtl. Mängel unter den Nr. 2.1-2.4 ordnungsgemäß angezeigt haben. Haben Sie eine sog. Vollversion im Handel erworben, gilt Nr. 2.2.


3. HAFTUNG

3.1 H.S. hat im gebotenen Umfang die Software geprüft, um festzustellen, dass sie bei normalem Gebrauch auf kompatiblen Geräten im wesentlichen die Leistungen erbringt, wie sie in den jeweiligen Spezifikationen für die Software beschrieben sind. Im Hinblick auf die eigentümliche komplexe Natur von Computer-Software gewährleistet H.S. nicht, dass die Software oder eine evtl. gelieferte Dokumentation vollständig fehlerfrei ist, dass sie ohne Unterbrechung läuft und mit allen Geräten und Software-Konfigurationen kompatibel ist oder dass sie in sonstiger Weise Ihre Bedürfnisse erfüllt. Dementsprechend werden die Software und eine evtl. Dokumentation im jeweils vorhandenen Zustand geliefert und Sie übernehmen alle mit der Benutzung verbundenen Risiken.

H.S. übernimmt weder ausdrückliche noch stillschweigende Gewährleistungen in bezug auf die Software oder die Dokumentation, ihre Tauglichkeit im allgemeinen oder ihre Eignung für einen besonderen Gebrauch, ausgenommen solche Gewährleistungen, die durch zwingend anwendbare Gesetze übernommen werden müssen und die nicht ausgeschlossen werden können.

Soweit Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch H.S. bzw. anderer Personen, die an der Entwicklung, Herstellung der Software beteiligt sind, deren gesetzliche Vertreter/Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, haftet H.S. in keinem Fall für mittelbare oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Gebrauchsvorteile oder Verlust von Informationen. Bei Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, besteht eine Haftung nur dann, wenn für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflichten verletzt worden sind. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden, jedoch allenfalls bis zur Höhe des vom Benutzer entrichteten Kaufpreises. Bei der Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird nur für solche Schäden gehaftet, die von der Zusicherung umfasst sind.

3.2 Sie sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Schadensminderungsobliegenheit insbesondere für regelmäßige Sicherung ihrer Daten zu sorgen und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

3.3 Eine Haftung von H.S. besteht in keinem Falle, wenn Sie eine Shareware-Version, die Sie zum Test erhalten haben, auf Ihre Tauglichkeit prüfen. Ebenfalls besteht keine Haftung durch H.S., wenn Sie eine sog. "Voll"- oder "Lightversion" (vgl. unter 5.) des Programms von einer Dritten Person bezogen haben.


4. SICHERUNG GEGEN MISSBRAUCH

Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei H.S.


5. WEITERGABE AN DRITTE

Sie dürfen im Falle einer Shareware-Version das Programm an Dritte weitergeben (kopieren), allerdings OHNE die von H.S. zur Verfügung gestellten Registriernummer, die das Programm zu einer sog. Vollversion macht. Haben Sie eine sog. "Voll"- oder "Lightversion" erworben, bei der die Eingabe einer Registriernummer zur unbeschränkten Nutzung nicht erforderlich ist, dürfen Sie diese Version nicht weitergeben.


6. EIGENTUMSVORBEHALT

H.S. behalten sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Benutzer zustehender Forderungen vor.


7. GERICHTSSTAND / SONSTIGES

7.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, Bonn. H.S. ist auch berechtigt, am Sitz des Benutzers Klage zu erheben.

7.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit H.S. gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.

7.3 Die Klauseln dieses Lizenzvertrages sind voneinander unabhängig. Sollte eine der Klauseln dieses Vertrages nicht wirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.